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   BFH, 16.06.2005 - VII B 283/04   

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https://dejure.org/2005,13910
BFH, 16.06.2005 - VII B 283/04 (https://dejure.org/2005,13910)
BFH, Entscheidung vom 16.06.2005 - VII B 283/04 (https://dejure.org/2005,13910)
BFH, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - VII B 283/04 (https://dejure.org/2005,13910)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Pflicht zur Berücksichtigung die einer Zollanmeldung beigefügten Unterlagen bei der Bestimmung eines Zollanmelders als grundsätzlich bedeutsame Rechtsfrage - Zollanmeldung als Willenserklärung des Zollbeteiligten - Auslegung der Zollanmeldung

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 126 Abs. 4; ; BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 157; ZK Art. 5 Abs. 4
    Zollanmeldung

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung einer Zollanmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 08.01.1998 - VII B 102/97

    Rechtskraftwirkung eines Entscheidungssatzes eines Landgerichts für andere

    Auszug aus BFH, 16.06.2005 - VII B 283/04
    Unter Zugrundelegung dieser (möglicherweise) vom HZA vertretenen Ansicht, dass es ausschließlich auf den aus der Zollanmeldung selbst ersichtlichen Erklärungsinhalt ankommt, würde sich im Übrigen das angefochtene Urteil jedenfalls im Ergebnis als richtig erweisen, so dass die Revision nach § 126 Abs. 4 FGO, der im Beschwerdeverfahren entsprechend anzuwenden ist (Senatsbeschluss vom 8. Januar 1998 VII B 102/97, BFH/NV 1998, 729, m.w.N.), ebenfalls nicht zuzulassen wäre.
  • BFH, 27.10.2004 - VII R 70/03

    Überführung von Waren in Versandverfahren

    Auszug aus BFH, 16.06.2005 - VII B 283/04
    Es ist durch die Rechtsprechung des Senats geklärt, dass eine Zollanmeldung eine Willenserklärung des Zollbeteiligten ist, die im Zweifelsfall der Auslegung bedarf, für welche wiederum in sinngemäßer Anwendung der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) der objektive Erklärungswert der Willenserklärung maßgebend ist (Senatsurteil vom 27. Oktober 2004 VII R 70/03, BFH/NV 2005, 929, m.w.N.).
  • BFH, 29.07.2003 - VII R 49/02

    Zollanmeldung, Auslegung

    Auszug aus BFH, 16.06.2005 - VII B 283/04
    Die ggf. erforderliche Auslegung der Zollanmeldung, die gemäß §§ 133, 157 BGB nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte zu erfolgen hat und bei der der wirkliche Wille zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften ist, obliegt dem FG als Tatsacheninstanz und ist revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbar (Senatsurteil vom 29. Juli 2003 VII R 49/02, BFH/NV 2004, 99).
  • BFH, 17.02.1988 - VII R 91/85

    Pflicht zur unverzüglichen Anschreibung eines Zollguts zum freien Verkehr -

    Auszug aus BFH, 16.06.2005 - VII B 283/04
    Diese Erklärung, welche die Stellvertretung offen legen soll, muss nicht ausdrücklich erfolgen, sondern es ist in Zweifelsfällen ausreichend, dass sich der Wille, im fremden Namen handeln zu wollen, sowie die vertretene Person aus den Umständen des Falles ergeben (vgl. Senatsurteile vom 19. März 1985 VII R 83/82, BFH/NV 1985, 59; vom 17. Februar 1988 VII R 91/85, BFH/NV 1988, 814; ebenso Weymüller in Dorsch, Zollrecht, Art. 5 ZK Rz. 66).
  • BFH, 19.03.1985 - VII R 83/82

    Anforderungen an eine Stellvertretung hinsichtlich einer Zollantragsstellung

    Auszug aus BFH, 16.06.2005 - VII B 283/04
    Diese Erklärung, welche die Stellvertretung offen legen soll, muss nicht ausdrücklich erfolgen, sondern es ist in Zweifelsfällen ausreichend, dass sich der Wille, im fremden Namen handeln zu wollen, sowie die vertretene Person aus den Umständen des Falles ergeben (vgl. Senatsurteile vom 19. März 1985 VII R 83/82, BFH/NV 1985, 59; vom 17. Februar 1988 VII R 91/85, BFH/NV 1988, 814; ebenso Weymüller in Dorsch, Zollrecht, Art. 5 ZK Rz. 66).
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.05.2012 - 3 K 2138/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung von Kraftfahrzeugen: Steuerfreiheit der

    Es ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Juni 2005 - VII B 283/04, BFH/NV 2005, 1897).

    Es ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Juni 2005 - VII B 283/04, BFH/NV 2005, 1897).

  • FG Hamburg, 15.11.2006 - 4 K 145/05

    Zollrecht: Erstattung bei Ausfuhr unter zollamtlicher Überwachung

    Dies gilt ebenso für die nach Art. 5 Abs. 4 Zollkodex erforderliche Erklärung des Vertreters, dass er im fremden Namen handelt (BFH, Beschluss vom 16.6.2005, VII B 283/04).
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